Rathausstraße 16
53332 Bornheim (Roisdorf)
02222/931180
02222/931182
frinken@ra-frinken.de
Die folgenden Unterlagen sollten Sie, sofern diese vorhanden sind, zum vereinbarten Beratungsgespräch in meine Kanzlei mitbringen. Das Gespräch kann selbstverständlich auch ohne die Unterlagen abgehalten werden, je mehr Unterlagen Sie jedoch zum Gespräch mitbringen können, desto schneller kann ich Ihnen einen verbindlichen Rat auf Ihre Rechtsfrage geben. Gerne können Sie die Unterlagen auch schon vorab in meiner Kanzlei abgeben oder per E-Mail als Anhang mailen, damit ich das Mandatsgespräch noch besser vorbereiten kann und mir die benötigten Unterlagen für meine Akten kopieren kann
Hier gilt der Grundsatz:
Der Anwalt kann immer nur so gut sein, wie die Informationen, die er von seinem Mandanten oder seiner Mandantin erhält.
Rechtsschutzversicherung
Bringen Sie – soweit vorhanden – Ihre Versicherungspolice oder die letzte Beitragsrechnung Ihrer Versicherung zum ersten Mandatsgespräch mit. Bitte beachten Sie, dass es sinnvoll ist, vor der Kontaktierung des Rechtsanwaltes bereits mit der Rechtsschutzversicherung zu telefonieren und Ihren Fall zu schildern. Die meisten Versicherungsgesellschaften gewähren Ihnen zumindest für die Erstberatung beim Anwalt Kostenschutz und geben Ihnen bereits eine Schadensnummer, die Sie dann zusammen mit der Versicherungspolice zum Beratungsgespräch mitbringen.
Hinsichtlich der Kostendeckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung bitte ich, folgendes zu beachten:
Aus Kulanz führe ich die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei durch, soweit kein umfänglicher Schriftverkehr mit der Versicherung zur Abgabe der Kostenzusage erforderlich ist. Eine Gewähr dafür, dass die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusage für das mir von Ihnen übertragenen Mandat übernimmt, kann ich jedoch nicht übernehmen.
Sollten mehr als 2 Schreiben an den Versicherer erforderlich werden, berechne ich für diese Besorgung eine gesonderte Geschäftsgebühr nach VV Nr. 2400 RVG. Diese Gebühr müssen Sie als Auftraggeber alleine tragen, auch wenn bezüglich der weiteren Kosten die Kostenzusage des Rechtsschutzversicherers erfolgt. Sie wird weder von der Rechtsschutzversicherung noch vom Gegner erstattet. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, die Kostendeckungsanfrage vorab selbst durchzuführen (s.o.)
Rechtsanwalt David Frinken