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Bei der Auflösung einer Ehe durch eine Scheidung gilt es, viele verschiedene Punkte zu klären. Welche Ehepartner zahlt den Unterhalt, wie hoch ist dieser, wo sollen die Kinder leben und wer bekommt das gemeinsame Haus?
Für die Beantwortung dieser Fragen empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Bornheim zu konsultieren. Entscheiden Sie sich für die Rechtsanwaltskanzlei Frinken, bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen an:
Eine Rechtsanwaltskanzlei für Scheidungsrecht in Bornheim steht Ihnen mit Rat und Tat für die folgenden Aspekte im Scheidungsrecht zur Verfügung:
Bevor Sie Ihre Scheidung rechtswirksam durchsetzen können, müssen Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben. Dies gilt selbst für den Fall, dass Sie sich schon in der Hochzeitsnacht wieder von Ihrem Partner trennen möchten.
Trennungsjahr bedeutet, dass Sie sich räumlich von Ihrem Partner trennen müssen und auch keine gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft mehr führen dürfen. Damit es hierbei zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt, sollten die Wohnverhältnisse bei der gemeinsamen Anschaffung einer Immobilie rechtzeitig geklärt werden. Wünschen Sie hierzu die Beratung eines kompetenten Anwalts, setzen Sie sich gerne umgehend mit uns in Verbindung.
Schon im Trennungsjahr können Sie Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt durchsetzen. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehe noch besteht, die häusliche Lebensgemeinschaft aber aufgehoben wurde. Trennungsunterhalt können Sie beantragen, wenn Sie ein deutlich geringeres Einkommen haben als Ihr Ex-Partner. Nach den Vorschriften des deutschen Scheidungsrechts ist Ihnen dieser gegenüber zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet. Dies gilt auch, wenn Sie das gemeinsame Kind betreuen.
Sobald Ihre Scheidung mit rechtskräftigem Urteil durchgesetzt wurde, können Sie keinen Anspruch auf Trennungsunterhalt mehr durchsetzen. Hier besteht jedoch die Möglichkeit des nachehelichen Unterhalts. Bei der Beantragung können Sie von unserer professionellen Hilfe profitieren.
Welche Vorteile bringt Ihnen die Vereinbarung einer Trennungsfolgenvereinbarung? Diese Frage beantworten wir Ihnen in unserer Bornheimer Kanzlei. Trennungsfolgenvereinbarung bedeutet, dass Sie sich nicht zwingend scheiden lassen müssen. Mit der Vereinbarung bestimmen Sie die Punkte, die sich unmittelbar nach Ihrer Trennung ergeben. Hierzu gehören z. B. das Wohnrecht in der ehelichen Wohnung oder die Aufteilung des Hausrats.
Kommt es dennoch zur Scheidung, schaffen Sie mit der Trennungsfolgenvereinbarung ein solides Fundament für eine einvernehmliche Trennung. Für weitere Informationen holen Sie gerne unseren Rat ein.
Der Bestimmung des Aufenthaltsortes Ihrer Kinder nimmt in dem deutschen Scheidungsrecht einen breiten Raum ein. Als Teil des Sorgerechts ist es in den Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend geregelt. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wo sich das Kind überwiegend aufhalten soll, wenn die Eltern sich trennen. Damit Sie den Aufenthalt Ihrer Kinder bestimmen können, setzen wir uns gerne für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.
Zugewinnausgleich oder Gütergemeinschaft? Lassen Sie sich präventiv von den Experten unserer Bornheimer Kanzlei beraten, damit sich im Fall einer Scheidung kein böses Erwachen ergibt. In unserer Kanzlei zeigen wir Ihnen die Vorteile auf, die Sie mit der richtigen Gestaltung Ihres Güterstandes während der Ehe regeln können.
Beauftragen Sie die Rechtsanwaltskanzlei Frinken mit der Vertretung in Ihrem Scheidungsfall, können Sie von den folgenden Vorteilen profitieren:
Sie möchten sich scheiden lassen oder sind bereits im Prozess? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht in Bornheim auf.
Wir bereiten Sie optimal auf das Trennungsjahr vor und berechnen die Höhe des Trennungsunterhalts. Auf Wunsch erklären wir Ihnen gerne, welche Konsequenzen sich aus einer Trennungsfolgenvereinbarung ergeben. Präventiv sorgen Sie mit der Wahl des richtigen Güterstandes dafür, dass Sie optimal versorgt sind. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.
Rechtsanwalt David Frinken